Jugendraum

Jugendraum

Hausordnung

1. Der Jugendraum ist für alle Jugendlichen aus der Gemeinde Burgauberg-Neudauberg zugänglich!

2. Öffnungszeiten: Freitag und Samstag: 16-23 Uhr, Sonntag: 14-21 Uhr

3. Während dieser Zeiten ist der Jugendraum geöffnet. Für das Auf- und Zusperren der Räumlichkeiten sind folgende Personen abwechselnd verantwortlich.

    .) Patrik Schwarz, Sonnenstraße 8, 7574 Burgauberg (0664-3894557)
    .) Sascha Schwarz, Sonnenstraße 8, 7574 Burgauberg
    .) Philipp Pelzmann, Sonnental 12/4, 7574 Burgauberg (0664-3056970)

4. Für das Sauberhalten der Räumlichkeiten ist jene Person verantwortlich, die auf- und zusperrt!

5. Die Heizung und die Beleuchtung ist jedenfalls in den zuständigen Räumlichkeiten nach Verlassen auszuschalten bzw. abzudrehen.

6. Das Rauchen in den Räumlichkeiten ist strengstens untersagt! Im Außenbereich wurde für die Raucher ein Aschenbecher aufgestellt!

7. Das Konsumieren harter alkoholischer Getränke ist strengstens untersagt! Es dürfen lediglich Mineralwasser, Limonaden und Bier angeboten werden!

8. Für die Nutzung der Räumlichkeiten wird von allen Jugendlichen ein diszipliniertes Verhalten erwartet. 

9. Für minderjährige Jugendlichen haften die Eltern. Jugendliche ab 18 Jahren sind eigenverantwortlich.

10. Für die Kontrolle der Räumlichkeiten ist Herr Ortsvorsteher Manuel Schwarz, Sonnenstraße 8, 7574 Burgauberg verantwortlich. (0664-4987584)