Jugendraum

Jugendraum

Hausordnung

1. Der Jugendraum ist für alle Jugendlichen aus der Gemeinde Burgauberg-Neudauberg zugänglich!

2. Schlüsselabholung in der Gemeinde, Öffnungszeiten: Freitag und Samstag: 16.00-23.00 Uhr, Sonntag: 14.00-21.00 Uhr  

3. Für das Sauberhalten der Räumlichkeiten sind jene Person verantwortlich, die die Räumlichkeiten nutzen!

4. Die Heizung und die Beleuchtung ist jedenfalls in den zuständigen Räumlichkeiten nach Verlassen auszuschalten bzw. abzudrehen.

5. Das Rauchen in den Räumlichkeiten ist strengstens untersagt! Im Außenbereich wurde für die Raucher ein Aschenbecher aufgestellt!

6. Das Konsumieren harter alkoholischer Getränke unter 18jährigen ist strengstens untersagt! Es dürfen lediglich Mineralwasser, Limonaden angeboten werden!

7. Für die Nutzung der Räumlichkeiten wird von allen Jugendlichen ein diszipliniertes Verhalten erwartet. 

8. Für minderjährige Jugendlichen haften die Eltern. Jugendliche ab 18 Jahren sind eigenverantwortlich.

9. Für die Kontrolle der Räumlichkeiten ist Herr Ortsvorsteher Manuel Schwarz, Sonnenstraße 8, 7574 Burgauberg verantwortlich. (0664-4987584)