Adressänderungen durchführen

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

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Die Post wird nicht mehr an die alten Adressen zustellen und alle Schriftstücke zurückschicken. Deshalb möchten wir Sie nochmals daran erinnern, dass, wann immer ein Poststück mit der alten Adresse ankommt, sofort die Änderung auf die neue Adresse bekanntgegeben wird!
Immer wieder kommt es vor, dass z.B. beim Rufen der Rettung nicht die vollständige Adresse, d.h. Straßenbezeichnung und Hausnummer sondern nur die Hausnummer angegeben wird. In solchen Fällen irrt die Rettung dann im Gemeindegebiet herum. Wir ersuchen daher dringend für alle Bekanntgaben von Adressen immer die vollständige neue Adresse  zu nennen!
Oft wird auch noch die alte Adresse auf Erlagscheinen angegeben. Eine richtige Zuordnung der Einzahlung ist schwierig. Schreiben Sie unbedingt die neue Adresse auf die Erlagscheine!

 

07.07.2011