Wird üblicherweise vom Bestatter gemacht. Bitte mitbringen:
- Geburtsurkunde des Verstorbenen,
- Staatsbürgerschaftsnachweis,
- falls verheiratet: Heiratsurkunde,
- falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluß
- Meldenachweis des Verstorbenen
Beim Standesamt fallen derzeit üblicherweise € 82,30 bzw € 61,90 an Gebühren an .
€ 32,70 Totenbeschaugebühr, €17,40-- an Gebühren für die Ausstellung von zwei Sterbeurkunden.
- € 32,70 Totenbeschaugebühr
- € 8,70 Sterbeurkunde
- € 40,90 Überführungsbewilligung ( Steiermark)
- € 20,50 Überführungsbewillung ( Burgenland)