Anzeige eines Sterbefalles

Wird üblicherweise vom Bestatter gemacht. Bitte mitbringen:
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen,
  • Staatsbürgerschaftsnachweis,
  • falls verheiratet: Heiratsurkunde,
  • falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluß
  • Meldenachweis des Verstorbenen

Beim Standesamt fallen derzeit üblicherweise  € 82,30 bzw € 61,90 an Gebühren an .
€ 32,70 Totenbeschaugebühr, €17,40-- an Gebühren für die Ausstellung von zwei Sterbeurkunden.

  • € 32,70 Totenbeschaugebühr
  • €   8,70 Sterbeurkunde
  • € 40,90 Überführungsbewilligung ( Steiermark)
  • € 20,50 Überführungsbewillung ( Burgenland)

Zuständig